Neue Besucherreglungen ab 1. März 2022
Aufgrund der aktuell veränderten Corona-Lage und den nun geltenden Regelungen des Landes Baden-Württemberg können auch wir unsere Maßnahmen lockern und auch hinsichtlich der Besucherregelung Änderungen vorzunehmen:
- Die Besucherzahl wird grundsätzlich nicht mehr reglementiert, es sei denn die Situation zur Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen erfordern dies (bspw. Abstandsregelungen). Nach wie vor ist – für die bessere Planung – eine vorherige Anmeldung erforderlich.
Es wird auch wieder möglich sein, gemeinsam mit Ihrem Besuch unsere Caféteria zu nutzen.
- Verpflichtend bleibt derzeit, dass ihr Besuch zum Zugang zu unserem Haus nach wie vor einen aktuellen Corona-Test (Antigen-Test max. 24h alt, PCR Test max. 48h alt) vorlegen muss.
- In unseren Räumlichkeiten sind auch das Tragen einer FFP2 Maske sowie das Einhalten des notwendigen Abstands nach wie vor obligatorisch.
Vielen Dank!
- Zutritt: Ein Zutritt/Besuch ist nicht gestattet, wenn
- Sie wegen einer Corona-Infektion oder engem Kontakt zu einer infizierten Person einer Absonderungspflicht unterliegen.
- Sie aktuell typische Symptome einer Corona-Infektion haben, wie
- erhöhte Temperatur bzw. Fieber (> 37,5° Celsius),
- neu aufgetretene Geschmacks- oder Geruchsstörungen,
- neu aufgetretene Beschwerden der Luftwege wie Atemnot oder trockener Husten.
- Besucherzahlbegrenzung für nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen ab 14 Jahren:
− In der Warnstufe ist der zeitgleiche Besuch durch max. zehn nicht immunisierte Personen zulässig.
- In der Alarmstufe ist der zeitgleiche Besuch durch max. fünf nicht immunisierte Personen zulässig.
Derzeit gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe (Stand: 28.2.2022).
- Wir möchten Sie bitten, das Folgende während Ihres Besuchs zu beachten und einzuhalten:
Nach den derzeitigen Corona-Regelungen des Landes Baden-Württemberg und nach dem Infektionsschutzgesetz sind Sie verpflichtet,
- die Klinik nur mit einem negativen aktuellen Corona-Test (= max. 24 h alter AntigenTest oder max. 48 h alter PCR-Test) zu betreten,
- während des gesamten Besuchs im Innenbereich der Klinik eine FFP2-Maske (oder KN95, N95 oder vergleichbarer Standard) zu tragen,
- einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu nicht eng verwandten anderen Personen zu wahren,
- sich beim Betreten der Klinik die Hände zu desinfizieren.
Wir behalten uns vor, bei Verstößen ein Betretungsverbot zu verhängen.