Informationen zu einem Besuch in unserem Haus

Neue Besucherreglungen ab 1. März 2022

​​​​​​Aufgrund der aktuell veränderten Corona-Lage und den nun geltenden Regelungen des Landes Baden-Württemberg können auch wir unsere Maßnahmen lockern und auch hinsichtlich der Besucherregelung Änderungen vorzunehmen:

  1. Die Besucherzahl wird grundsätzlich nicht mehr reglementiert, es sei denn die Situation zur Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen erfordern dies (bspw. Abstandsregelungen). Nach wie vor ist – für die bessere Planung – eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Es wird auch wieder möglich sein, gemeinsam mit Ihrem Besuch unsere Caféteria zu nutzen.

  1. Verpflichtend bleibt derzeit, dass ihr Besuch zum Zugang zu unserem Haus nach wie vor einen aktuellen Corona-Test (Antigen-Test max. 24h alt, PCR Test max. 48h alt) vorlegen muss.
  2. In unseren Räumlichkeiten sind auch das Tragen einer FFP2 Maske sowie das Einhalten des  notwendigen Abstands nach wie vor obligatorisch.

Vielen Dank!

 

  1. Zutritt: Ein Zutritt/Besuch ist nicht gestattet, wenn
  • Sie wegen einer Corona-Infektion oder engem Kontakt zu einer infizierten Person einer Absonderungspflicht unterliegen.
  • Sie aktuell typische Symptome einer Corona-Infektion haben, wie
  • erhöhte Temperatur bzw. Fieber (> 37,5° Celsius),
  • neu aufgetretene Geschmacks- oder Geruchsstörungen,
  • neu aufgetretene Beschwerden der Luftwege wie Atemnot oder trockener Husten.
  1. Besucherzahlbegrenzung für nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen ab 14 Jahren:

−    In der Warnstufe ist der zeitgleiche Besuch durch max. zehn nicht immunisierte  Personen zulässig.

  • In der Alarmstufe ist der zeitgleiche Besuch durch max. fünf nicht immunisierte Personen zulässig.

 

Derzeit gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe (Stand: 28.2.2022).

 

  1. Wir möchten Sie bitten, das Folgende während Ihres Besuchs zu beachten und einzuhalten:

       Nach den derzeitigen Corona-Regelungen des Landes Baden-Württemberg und nach dem Infektionsschutzgesetz sind Sie verpflichtet,

  • die Klinik nur mit einem negativen aktuellen Corona-Test (= max. 24 h alter AntigenTest oder    max. 48 h alter PCR-Test) zu betreten,
  • während des gesamten Besuchs im Innenbereich der Klinik eine FFP2-Maske (oder KN95, N95 oder vergleichbarer Standard) zu tragen,
  • einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu nicht eng verwandten anderen Personen zu wahren,
  • sich beim Betreten der Klinik die Hände zu desinfizieren.

 

Wir behalten uns vor, bei Verstößen ein Betretungsverbot zu verhängen.

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