Anpassung der Zutrittsregelungen
Aufgrund der aktuell veränderten Lage (Inzidenz Stand:24.06.2021 Landkreis Freudenstadt: 13,5 / Landkreis Rastatt: 26,4) kann in folgenden Fällen, sofern keine Symptome vorliegen, auf eine Testung bei Aufnahme verzichtet werden:
- für Genesene, deren COVID-19 Infektion maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage zurückliegt,
- für vollständig Geimpfte (14 Tage zurückliegend),
- negativer COVID-19 Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden, oder
- negativer COVID-19 PCR-Test nicht älter als 72 Stunden
Ein Impfnachweis wie auch ein Genesenen- bzw. Testnachweis ist in Papier- oder in digitaler Form möglich. Der PCR-Nachweis kann auch über eine ärztliche Bescheinigung erbracht werden. Sollte ein solches Dokument nicht vorgelegt werden, werden wir vor Ort wie bisher einen Antigen-Test durchführen.
Nicht geimpfte oder genesene Personen werden 5-7 Tage nach Aufnahme erneut getestet.
Sollten Sie aus privaten Gründen einen Test wünschen, müssen wir einen Kostenbeitrag in Höhe von 25 € erheben.
Nach wie vor gelten die allgemeinen Regeln (Abstand/FFP2-Maske) wie bisher weiter.
Unsere Mitarbeiter sind dazu angehalten, auf die Einhaltung der Regeln zu achten.