Anpassung der Zutrittsregelungen

Anpassung der Zutrittsregelungen

​​​​​​Aufgrund der aktuell veränderten Lage (Inzidenz Stand:24.06.2021 Landkreis Freudenstadt: 13,5 / Landkreis Rastatt: 26,4) kann in folgenden Fällen, sofern keine Symptome vorliegen, auf eine Testung bei Aufnahme verzichtet werden:

  • für Genesene, deren COVID-19 Infektion maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage zurückliegt,
  • für vollständig Geimpfte (14 Tage zurückliegend),
  • negativer COVID-19 Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden, oder
  • negativer COVID-19 PCR-Test nicht älter als 72 Stunden

Ein Impfnachweis wie auch ein Genesenen- bzw. Testnachweis ist in Papier- oder in digitaler Form möglich. Der PCR-Nachweis kann auch über eine ärztliche Bescheinigung erbracht werden. Sollte ein solches Dokument nicht vorgelegt werden, werden wir vor Ort wie bisher einen Antigen-Test durchführen.

Nicht geimpfte oder genesene Personen werden 5-7 Tage nach Aufnahme erneut getestet.

Sollten Sie aus privaten Gründen einen Test wünschen, müssen wir einen Kostenbeitrag in Höhe von 25 € erheben.

Nach wie vor gelten die allgemeinen Regeln (Abstand/FFP2-Maske) wie bisher weiter.

Unsere Mitarbeiter sind dazu angehalten, auf die Einhaltung der Regeln zu achten.

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